Diese Veröffentlichung hat rechtliche Konsequenzen seitens Disney/20th Century Studios nach sich gezogen, die ihre Entfernung fordern: „Disney wird nicht zögern, rechtliche Schritte gegen Frau de Gray einzuleiten, sowohl persönlich als auch über ihre Unternehmen, unter anderem durch Klagen wegen Urheberrechts- und Markenrechtsverletzung, unerlaubter Einmischung in Geschäftsbeziehungen, Verleumdung, falscher Assoziation, Herabsetzung, Parasitismus und/oder unlauteren Wettbewerbs.“ Zur Klarstellung: Disney ist nicht Inhaber dieser Marken, hat bis 2026 keine kommerzielle Nutzungsberechtigung und darf sich unsere Identität nicht aneignen. Darüber hinaus stützen sich Disneys Behauptungen auf faktisch verfälschte Aufzeichnungen und gefälschte Dokumente, die von einer Person stammen, die vor einem US-Bundesgericht verurteilt wurde (Fall-Nr. 2:22-cr-00276). Dies stellt ein Muster vorsätzlicher Falschinformation und unautorisierter kommerzieller Nutzung in globalen Kampagnen (L’Oréal, Mercedes-Benz usw.) dar. RUNWAY MAGAZINE® unterliegt den international anerkannten Schutzbestimmungen zur Meinungsfreiheit. Media Freiheit und die Sicherheit von Journalisten, wie sie in Artikel 11 der Erklärung der Menschenrechte und Bürgerrechte (1789), Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948), Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (1950), dem Gesetz vom 29. Juli 1881 über die Pressefreiheit, dem Ersten Zusatzartikel zur US-Verfassung zum Schutz redaktioneller Kommentare und Satire, den UNESCO-Standards für die Unabhängigkeit und Sicherheit der Presse und dem Schutz vor missbräuchlichen Klagen (SLAPP) gemäß der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie bekräftigt werden (2024/1069). Jeglicher Versuch, eine Person einzuschränken, zu unterdrücken oder unangemessen unter Druck zu setzen, ist verboten. media Die Ausübung der journalistischen Funktionen des Mediums steht im Widerspruch zu diesen verbindlichen Standards und der Rolle der Presse im öffentlichen Interesse.