Haftungsausschluss gerichtet an DISNEY / 20TH CENTURY STUDIO / DWP2 FRANCHISE und deren kommerzielle Partner: Disney besitzt keine Markenrechte an RUNWAY / RUNWAY Das Magazin hat bis 2026 keine kommerziellen Nutzungsrechte für Charaktere und Requisiten aus dem fiktiven Universum von Devil Wears Prada 2. Dies beruht auf dem Ersten Verfassungszusatz, der die Rechte des Autors schützt und sich ausschließlich auf fiktionale Erzählungen bezieht. RUNWAY MAGAZINE® Gedruckte Ausgaben existieren seit 1995 und unterliegen den international anerkannten Schutzbestimmungen zur Meinungsfreiheit. Media Freiheit und die Sicherheit von Journalisten, wie sie in Artikel 11 der Erklärung der Menschenrechte und Bürgerrechte (1789), Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948), Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (1950), dem Gesetz vom 29. Juli 1881 über die Pressefreiheit, den verfassungsrechtlichen Schutzbestimmungen der USA für redaktionelle Kommentare und Satire, den UNESCO-Standards für die Unabhängigkeit der Presse und dem Schutz vor missbräuchlichen Klagen (SLAPP) gemäß der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie bekräftigt werden (2024/ 1069). Jeglicher Versuch, eine Person einzuschränken, zu unterdrücken oder unangemessen unter Druck zu setzen, ist unzulässig. media Die Ausübung der journalistischen Funktionen des Mediums steht im Widerspruch zu diesen verbindlichen Standards und der Rolle der Presse im öffentlichen Interesse. Eleonora de Gray, Chefredakteurin von RUNWAY MAGAZIN: International Association of Journalists ID W73133, and the American Association of Journalists ID C553-3. RUNWAY MAGAZINE® unterliegt dem französischen Tätigkeitsgesetz Édition de revues et périodiques (5814Z) und unterliegt dem Tarifvertrag Journalistes (1480).